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3 Tipps für den Immobilienkauf trotz höherer Zinsen

Beim Immobilienkauf bieten sich derzeit bessere Chancen, als viele Nachfrager annehmen. Das Angebot ist gestiegen und erleichtert es, eine geeignete Immobilie zu finden. Zudem sind Verkäufer in der aktuellen Marktlage eher bereit, den Preis ihrer Immobilie den Finanzierungsmöglichkeiten der Käufer anzupassen.

Inflation und gestiegene Zinsen haben viele potenzielle Immobilienkäufer verunsichert. Das führt dazu, dass sie ihr Kaufvorhaben aufschieben und sich gegebenenfalls wieder dem Mietmarkt zuwenden. Und das obwohl in verschiedenen Teilen Deutschlands – und nicht nur in den Metropolen – Mietsteigerungen beobachtet werden, da der Neubau nahezu zum Erliegen gekommen ist.

Lokale Qualitätsmakler wissen, dass Mietwohnungen also nicht unbedingt eine günstigere Alternative zum Kauf sein müssen. Hier lohnt es sich, Kauf und Miete mal genau durchzurechnen.

Tipp 1: Eigene Finanzierungsgrenzen offen kommunizieren

Da es für Immobilienverkäufer aktuell schwieriger geworden ist, einen Käufer zu finden, zeigen sie sich verhandlungsbereiter. Viele haben ihre Angebotspreise reduziert. Der Makler als erfahrener Vermittler kann Finanzierungsgrenzen kommunizieren. Die Chancen sind gestiegen, dass Verkäufer auf diese Angebote eingehen.

Tipp 2: Finanzierung

Ganz wichtig ist aktuell der Eigenkapitalanteil. Dieser sollte 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises der Immobilie ausmachen. Oft kann ein Kaufinteressent nur dann eine Immobilie finanzieren, wenn er durch Familiendarlehen oder Vorerbe über zusätzliches Eigenkapital verfügt.

Bedenken Sie dabei, dass Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Maklerkosten nicht mitfinanziert werden. Diese müssen also vom Eigenkapitalanteil getragen werden. Ein lokaler Qualitätsmakler vermittelt Ihnen einen unabhängigen Finanzierungsexperten, der mit Ihnen durchrechnet, wie viel Immobilie Sie sich leisten können. Er findet für Sie auch einen passenden Finanzierungsplan.

Tipp 3: Bestand oder Neubau?

Inflation sowie gestiegene Zinsen und zusätzlich der Fachkräftemangel haben auch die Baukosten erhöht. Hier sollte genau gerechnet werden, ob sich der Neubau lohnt. Aufgrund der energetischen Auflagen ist der Neubau fast immer teurer. Zwar gilt für den Kauf einer energetisch unsanierten Immobilie eine Sanierungspflicht. Dafür schlägt sich dies auch im Preis nieder, die Immobilie ist also günstiger.

Zusätzlich können staatliche Fördermittel bei KfW, BAFA oder auch verschiedenen Förderinstituten der Länder beantragt werden. Ein Profimakler kann Ihnen einen unabhängigen Energieberater vermitteln, der dies mit Ihnen durchrechnet.

Suchen Sie Unterstützung bei der Suche oder Finanzierung einer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Kategorie: Allgemein ·Bauen & Wohnen ·Baufinanzierung ·Immobilienmarkt | von: Silvana Witt
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Wie kann ich mir eine Immobilie leisten?

Jung und eigentlich nicht genug Geld für eine Immobilie – trotzdem ist das Eigenheim weiterhin der Traum vieler junger Familien und Paare. Bleibt die Frage: wie kann man sich das leisten? Unsere Eltern haben das doch früher auch geschafft. War es damals wirklich leichter, eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen?

 

Fakt ist, auch wenn die Immobilienpreise damals schon nicht günstig waren: Mit der Zeit haben sich die Preise immer weiter nach oben entwickelt. Und auch wenn das so ist, eines sollte man nicht vergessen: Damals waren auch die Löhne niedriger. Trotzdem haben Familien das Projekt Eigenheim erfolgreich umgesetzt. Mit der Zeit stiegen die monatlichen Bruttolöhne und -gehälter (Quelle: destatis.de/volkswirtschaftliche Gesamtrechnung), bis heute nachweislich um mehr als 50 Prozent. Auch die Hypothekenzinsen haben sich verbessert. Lagen die Zinsen Anfang der 80er Jahre noch bei ungefähr 9 Prozent, sind es aktuell zwischen drei bis vier Prozent. Eigentlich gute Voraussetzungen – doch woran hapert es?

 

Wie Familien sich den Traum einer Immobilie erfüllten

 

In der Elterngeneration hatte Arbeit einen anderen Stellenwert, auch bei Hausbau oder -sanierung. Bauherren legten oft selbst Hand an. Meist mit der ganzen Familie und handwerklich geschickten Freunden. Neben der Vollzeitbeschäftigung wurde in der Freizeit selbstverständlich am Haus gearbeitet. Regelmäßig wurde ein Teil des verdienten Geldes zur Seite gelegt, Urlaube wurden auf das eigene Land beschränkt oder fielen eine Zeitlang ganz aus.

 

Mit Verzicht zum Haus

 

Wer sich also auch in der jetzigen Zeit eine Immobilie leisten möchte, sollte Verzicht einplanen. Essen bestellen oder Fast Food beim Imbiss kaufen? Am besten nur einmal im Monat oder gleich selbst kochen. Auch der Urlaub bietet Potenzial zum Sparen. Welche weiteren Lebenshaltungskosten sich in welcher Höhe reduzieren lassen und wieviel Immobilie man sich eigentlich leisten kann, kann zusammen mit einem regionalen Makler geklärt werden. Der kann sich gleichzeitig um die Suche nach der Wunschimmobilie kümmern.

 

Wer sich eine Immobilie kaufen will, kann das weiterhin schaffen. Mit professioneller Hilfe bei der Vorbereitung, der Suche und der Finanzierung rückt der Traum in greifbare Nähe. Klar ist aber auch, wer in oder um große Metropolen wie Hamburg, Berlin oder München kaufen und bauen möchte, muss tiefer in die Geldbörse greifen. Wer von vorneherein Kosten senken möchte, muss sich in weniger umkämpften Immobilienmärkten umsehen. Auch hier ist ein regionaler Makler der beste Ansprechpartner.

 

Suchen Sie eine Immobilie in der Region oder brauchen Sie Unterstützung auf den Weg in die eigene Immobilie? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Kategorie: Allgemein ·Baufinanzierung | von: Silvana Witt
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Was man über den Immobilienkredit wissen sollte

Banken haben die Vergaberegeln für ein Immobiliendarlehen spürbar verschärft. Vor allem Geringverdiener, junge Familien und Berufsanfänger können sich eine Eigentumswohnung oder ein Haus kaum leisten. Trotzdem kann das Eigenheim näher sein als man denkt. Was sollte man über den Immobilienkredit wissen?

 

Rechnen, planen, vergleichen. Darauf kommt es bei einem Immobilienkredit an. Erst recht, wenn das Geld knapp bemessen und/oder wenig Eigenkapital vorhanden ist. Grundsätzlich gilt: Die Immobilie muss zum Budget passen. Das bedeutet: je weniger Wohnfläche, desto erschwinglicher ist das Haus oder die Wohnung. Ein Makler kann Käufer bei der Budgetplanung und der Immobiliensuche unterstützen. Auch beim Vergleich von Finanzierungspartnern hilft der Makler auf Nachfrage.

 

Welche Faktoren sind bei der Vergabe wichtig?

 

Neben dem Eigenkapital und der Kredithöhe sind die Laufzeit und die Art der Tilgung bei der Vergabeentscheidung von Bedeutung. Es können zusätzlich Fördermittel beantragt werden, die ebenfalls angegeben werden sollten. Die Tilgung variiert zwischen drei Arten. Das Annuitätsdarlehen, die Ratentilgung und die endfällige Tilgung.

 

Von einem Annuitätsdarlehen ist die Rede, wenn Sollzins- und Tilgungssätze mit der Bank vereinbart werden. Die anfallenden Zinsen orientieren sich an der monatlich offenen Restsumme. Das bedeutet: Die Zinsen nehmen mit der Zeit ab und die Tilgungsrate steigt. Der Kredit wird so zum Ende hin schneller abgezahlt. Anders ist das bei der Ratentilgung. Die Tilgungsrate bleibt gleich. Zusätzlich werden die Zinsen getrennt vom Tilgungsanteil gezahlt. Bei der endfälligen Tilgung werden in der Rückzahlungsphase nur die Zinsen gezahlt. Die Tilgungssumme wird am Ende der Kreditlaufzeit komplett beglichen.

 

Wann beginnt man mit der Finanzierung?

 

Bevor die Immobiliensuche beginnt, holen sich Interessenten am besten eine Finanzierungszusage ein. Neben den letzten drei Lohnabrechnungen oder dem Steuerbescheid, ist auch ein Nachweis über vorhandenes Eigenkapital zu erbringen. Bei der Höhe der Kreditsumme sollten auch die Kaufnebenkosten und Rücklagen für Reparaturen eingeplant werden.

 

Förderungen beantragen

 

Käufer können für energieeffiziente Immobilien finanzielle Hilfe über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen. Aber auch die staatliche KfW-Bank bietet weitere Förderungen an. Ein Makler kann Interessenten zusammen mit der Bank bei der Beantragung beraten und unterstützen.

 

Sie fragen sich, wie Sie Ihre Traumimmobilie finanzieren können? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern und können Ihnen Finanzierungsexperten empfehlen.

 

Hinweise

 

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Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Kategorie: Allgemein ·Baufinanzierung | von: Silvana Witt
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Grundbucheinträge – Rechte, Pflichten, Belastungen

Jeder der eine Immobilie besitzt, muss im Grundbuch eingetragen sein. Allerdings kennen sich die wenigsten Hauseigentümer bis ins Einzelne mit diesen Einträgen aus. Speziell wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, aber weiter darin wohnen bleiben wollen, ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte durch die richtigen Grundbucheinträge absichern. Geschieht das nicht, kann es später zu bösen Überraschungen kommen.

Nießbrauchrecht oder lebenslanges Wohnrecht

Das Haus ist Ihnen zu groß geworden. Nun planen Sie den Verkauf, möchten aber gerne lebenslang darin wohnen bleiben. Ein Immobilienexperte wird Ihnen empfehlen, die Möglichkeit des lebenslangen Wohnrechts in Betracht zu ziehen. Außerdem besteht die Möglichkeit, anstatt eines lebenslangen Wohnrechts ein Nießbrauchrecht zu vereinbaren. Sollten Sie einmal pflegebedürftig werden, können Sie in diesem Fall das Haus vermieten und sich damit die Pflegeheimkosten finanzieren. Denn das Nießbrauchrecht schließt nicht nur ein Wohnrecht ein, sondern auch das Recht, weiterhin Nutzen aus der Immobilie zu ziehen. Allerdings bedeutet das auch, dass Sie weiter für die Instandhaltung der Immobilie verantwortlich sind.

Eintrag in Abteilung II des Grundbuchs

Sofern Sie sich nicht vorstellen können, das Haus später noch einmal zu vermieten, sollten Sie sich in Absprache mit den Kaufinteressenten lieber für das lebenslange Wohnrecht entscheiden. Wichtig ist, dass dieses, ebenso wie das Nießbrauchrecht, nicht nur im Kaufvertrag festgehalten, sondern auch im Grundbuch eingetragen wird. Hierzu dient die Abteilung II des Grundbucheintrags, in der Lasten und Beschränkungen des Grundstücks eingetragen werden. Das lebenslange Wohnrecht wird hier als Grunddienstbarkeit aufgeführt. Der Grundbucheintrag ist wichtig, um das Wohnrecht auch bei einem weiteren Verkauf sicherzustellen. Denn wird es nur im Kaufvertrag festgehalten, besteht die vertragliche Bindung auch nur zwischen dem Wohnrechtnutzer und dem aktuellen Eigentümer.

Das Rückforderungsrecht

Ein Immobilienexperte wird Ihnen beim Verkauf Ihrer Immobilie weiterhin empfehlen, sich neben dem Wohnrecht auch ein Rückforderungsrecht eintragen zu lassen. Denn da die neuen Eigentümer das Haus über einen Kredit finanzieren, steht das Pfandrecht der Bank noch über Ihrem Wohnrecht. Sollten die neuen Eigentümer insolvent sein und es zu einer Zwangsversteigerung kommen, wäre ihr Wohnrecht damit aufgehoben. Durch das Rückforderungsrecht kann die Immobilie in einem solchen Fall wieder zurück auf die ehemalige Eigentümerin überschrieben werden.

Sie möchten eine Immobilie mit einem eingetragenen Wohnrecht verkaufen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden:

https://www.anwalt.org/niessbrauch/

https://www.grundbuch.de/abteilung-2.html

http://www.grundbuch-portal.de/

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © masha_tace/Depositphotos.com

 

Kategorie: Allgemein | von: Silvana Witt
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