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Immobilie in der Scheidung – Wenn der Neue meiner Ex einziehen will
Da eine Scheidung eine emotionale Angelegenheit ist, kommt es häufig zu Streit. Wenn einer der künftigen Ex-Partner beabsichtigt, die gemeinsame Immobilie mit einem neuen Lebenspartner weiter zu nutzen, verschärft dies oft zusätzlich die Situation. Wie kann die Integration des neuen Partners in die Immobilie ermöglicht werden, und wie sollte der Ex-Partner, der ausziehen muss, darauf reagieren?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für das ehemalige Paar, mit der gemeinsamen Immobilie nach der Scheidung umzugehen. Dies reicht von einem Verkauf bis hin zur Übernahme des Anteils des Ex-Partners, der ausziehen möchte oder muss. Unabhängig von der gewählten Option ist es jedoch wichtig, die Angelegenheit in einer möglichst emotionslosen Art und Weise zu klären – auch wenn es schwerfällt.
Falls dies nicht möglich ist, ist es ratsam, einen neutralen Makler hinzuzuziehen, der über Fachkenntnisse in Bezug auf alle Möglichkeiten verfügt und dem Scheidungspaar professionelle Beratung bieten kann. Die Auswahl eines vertrauenswürdigen und kompetenten Maklers sollte jedoch in Absprache getroffen werden, um jegliche Vorwürfe der Parteilichkeit zu vermeiden.
Wenn der Neue einziehen will
Während des Trennungsjahres ist der Einzug eines neuen Partners nur mit Zustimmung des noch verheirateten Ehepartners möglich. Stimmt dieser zu und zieht aus, kann dieser eine angemessene Nutzungsentschädigung vom im Haus verbleibenden Partner verlangen. Die Höhe dieser Ausgleichszahlung ist nicht gesetzlich festgelegt und hängt vom individuellen Fall ab. Zudem variiert sie je nachdem, ob das Trennungsjahr bereits abgeschlossen ist oder nicht.
Wenn der Alte nicht ausziehen will
Wenn der Ex-Partner nicht bereit ist auszuziehen, könnten sich beide Parteien einigen, die Immobilie gegebenenfalls in zwei separate Wohnungen aufzuteilen. Allerdings ist diese Lösung in der Praxis häufig schwer umzusetzen. Falls dies mit Ihrer Immobilie machbar ist, muss die Teilungserklärung notariell beglaubigt werden. Wird auch nach Ablauf des Trennungsjahres keine Einigung erzielt, droht die Teilungsversteigerung. Hier wechseln Immobilien oft unter Marktwert den Besitzer. Die bevorzugte Lösung besteht in einem einvernehmlichen Verkauf der Immobilie über einen gemeinsam ausgewählten Makler.
Übertragung des Immobilienanteils
Einer der künftigen Ex-Partner kann seinen Anteil der Immobilie auch dem anderen übertragen. Dieser steht dann als Alleineigentümer im Grundbuch. Hierzu müssen sich beide Parteien einigen, wer die Immobilie übernimmt. Dieser muss den anderen natürlich auszahlen.
Ein weiteres zu lösendes Problem betrifft die Finanzierung, insbesondere wenn die Immobilie noch nicht vollständig abbezahlt ist. Wenn es nur noch einen Alleineigentümer gibt, muss die Bank die Kreditvereinbarung anpassen, damit der im Haus verbleibende Ex-Partner die Verpflichtungen übernehmen kann. Der Partner, der auszieht, fordert in der Regel seinen für die Tilgung des Kredits bereits gezahlten Anteil vom Partner, der in der Immobilie bleibt. Für diesen ist das eine zusätzliche finanzielle Belastung, die er sich leisten können muss.
Zusätzlich fordern gelegentlich Banken, dass in solchen Fällen der Kreditvertrag neu abgeschlossen wird, wodurch der alte Vertrag vorzeitig aufgelöst wird. Hierbei kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen – eine weitere finanzielle Belastung. Die Übertragung des Immobilienanteils kann während oder nach der Scheidung erfolgen. Wenn dies während der Scheidung geschieht, hat der Ex-Partner, der nicht mehr im Grundbuch eingetragen ist, in der Regel ein Wohnrecht, bis die Scheidung rechtlich anerkannt ist.
Um in Erfahrung zu bringen, welche Lösung für Ihre Immobilie in Ihrer individuellen Situation am besten passt, empfehlen Experten, sich von einem lokalen Qualitätsmakler beraten zu lassen.
Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Immobilie in der Scheidung ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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3 Tipps für den Immobilienkauf trotz höherer Zinsen
Beim Immobilienkauf bieten sich derzeit bessere Chancen, als viele Nachfrager annehmen. Das Angebot ist gestiegen und erleichtert es, eine geeignete Immobilie zu finden. Zudem sind Verkäufer in der aktuellen Marktlage eher bereit, den Preis ihrer Immobilie den Finanzierungsmöglichkeiten der Käufer anzupassen.
Inflation und gestiegene Zinsen haben viele potenzielle Immobilienkäufer verunsichert. Das führt dazu, dass sie ihr Kaufvorhaben aufschieben und sich gegebenenfalls wieder dem Mietmarkt zuwenden. Und das obwohl in verschiedenen Teilen Deutschlands – und nicht nur in den Metropolen – Mietsteigerungen beobachtet werden, da der Neubau nahezu zum Erliegen gekommen ist.
Lokale Qualitätsmakler wissen, dass Mietwohnungen also nicht unbedingt eine günstigere Alternative zum Kauf sein müssen. Hier lohnt es sich, Kauf und Miete mal genau durchzurechnen.
Tipp 1: Eigene Finanzierungsgrenzen offen kommunizieren
Da es für Immobilienverkäufer aktuell schwieriger geworden ist, einen Käufer zu finden, zeigen sie sich verhandlungsbereiter. Viele haben ihre Angebotspreise reduziert. Der Makler als erfahrener Vermittler kann Finanzierungsgrenzen kommunizieren. Die Chancen sind gestiegen, dass Verkäufer auf diese Angebote eingehen.
Tipp 2: Finanzierung
Ganz wichtig ist aktuell der Eigenkapitalanteil. Dieser sollte 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises der Immobilie ausmachen. Oft kann ein Kaufinteressent nur dann eine Immobilie finanzieren, wenn er durch Familiendarlehen oder Vorerbe über zusätzliches Eigenkapital verfügt.
Bedenken Sie dabei, dass Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Maklerkosten nicht mitfinanziert werden. Diese müssen also vom Eigenkapitalanteil getragen werden. Ein lokaler Qualitätsmakler vermittelt Ihnen einen unabhängigen Finanzierungsexperten, der mit Ihnen durchrechnet, wie viel Immobilie Sie sich leisten können. Er findet für Sie auch einen passenden Finanzierungsplan.
Tipp 3: Bestand oder Neubau?
Inflation sowie gestiegene Zinsen und zusätzlich der Fachkräftemangel haben auch die Baukosten erhöht. Hier sollte genau gerechnet werden, ob sich der Neubau lohnt. Aufgrund der energetischen Auflagen ist der Neubau fast immer teurer. Zwar gilt für den Kauf einer energetisch unsanierten Immobilie eine Sanierungspflicht. Dafür schlägt sich dies auch im Preis nieder, die Immobilie ist also günstiger.
Zusätzlich können staatliche Fördermittel bei KfW, BAFA oder auch verschiedenen Förderinstituten der Länder beantragt werden. Ein Profimakler kann Ihnen einen unabhängigen Energieberater vermitteln, der dies mit Ihnen durchrechnet.
Suchen Sie Unterstützung bei der Suche oder Finanzierung einer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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Immobilie als Inflationsschutz
Inflation macht keinen Spaß. Was uns seit Anfang 2021 ereilt, zieht weiter Kreise: Durch die massive Verteuerung von Produkten und Dienstleistungen reagieren viele Bürger mit Kaufzurückhaltung. Das hart erarbeitete Geld ist plötzlich halb so viel wert. Viele Menschen fürchten, dass dieser Trend sich fortsetzt, und bangen um ihre Ersparnisse.
Gerade in unsteten Zeiten stellt sich die Frage, wie das eigene mit Müh und Not angehäufte Vermögen geschützt werden kann, damit es nicht der aktuellen Entwicklung zum Opfer fällt. Die Antwort ist simpel: Investieren Sie in Immobilien.
Immobilien sind seit jeher eine solide Geldanlage, die auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit ausgelegt ist. Das Schöne an Immobilien: In circa 30 Jahren hat sich Ihre Investition ausgezahlt. Dies bedeutet, dass der hässliche Grundbuchpassus, welcher die Bank als Eigentümer auswies, durchgestrichen ist und die Immobilie somit ohne Wenn und Aber Ihnen gehört. Sie sind jetzt Eigentümer und können mit dem Objekt tun und lassen, was immer Sie wollen.
Selbstverständlich könnten Sie das nötige Kleingeld auch in Aktien oder Fonds investieren, jedoch spielten Sie dann mit dem Feuer: Es kann sein, dass Sie gewinnen. Es ist aber ebenso wahrscheinlich, dass Sie verlieren. All jenen Anlegern, die auf Nummer sicher gehen wollen, sei daher nicht zu dieser Investitionsart geraten.
Immobilien hingegen sind grundsolide. Auf sie ist Verlass. Ein weiterer Vorteil: Berechnen Sie nur einmal die Alternativkosten. Bedeutet im Klartext: Hätten Sie in der Zeit, in der Sie Monat für Monat das Immobiliendarlehen tilgen, Miete bezahlt, wäre das Geld weg und die Wohnung oder das Haus gehörte immer noch jemand anderem.
Der Wert einer Immobilie jedoch wird mit der Zeit, langsam, aber stetig, steigen. Natürlich ist immer entscheidend, wo sich das Haus oder die Eigentumswohnung befindet. Die Lage und Bewohnerstruktur sind ausschlaggebend: Zunächst haben diese Faktoren Einfluss auf den Kaufpreis der Immobilie. Danach stellt sich die Frage, ob Sie die Immobilie selbst beziehen oder durch Mieteinnahmen Dritter finanzieren möchten. Egal, für welche Alternative Sie sich entscheiden, die Lage hat auf die erzielbare Miete als auch für das eigene Wohlbefinden beträchtlichen Einfluss.
Sind die grundsätzlichen Aspekte geklärt, steht der Suche nach dem passenden Objekt nichts mehr im Wege. Die richtige Immobilie zu finden, ist gar nicht so einfach, wie man immer denkt. Sollten Sie bei diesem Projekt Unterstützung brauchen, stehen wir Ihnen als Makler gern zur Verfügung.
Parallel zur Immobiliensuche gilt es, den optimalen Kredit bei der Bank Ihres Vertrauens an Land zu ziehen: Mit einer Finanzierungszusage in der Hand, bestreiten sich sämtliche Preisverhandlungen mit Eigentümern einfach souveräner. Mein Tipp: Vergleichen Sie die unterschiedlichen Angebote. Denn hier gibt es riesige Unterschiede. Nutzen Sie Ihren zeitlichen Vorsprung und ordern Sie den Kredit, der zu Ihnen und Ihrem Leben passt. Dann findet sich Ihre Traumimmobilie fast wie von selbst.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Immobilie oder suchen Sie aktuell ein Objekt? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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Wie kann ich mir eine Immobilie leisten?
Jung und eigentlich nicht genug Geld für eine Immobilie – trotzdem ist das Eigenheim weiterhin der Traum vieler junger Familien und Paare. Bleibt die Frage: wie kann man sich das leisten? Unsere Eltern haben das doch früher auch geschafft. War es damals wirklich leichter, eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen?
Fakt ist, auch wenn die Immobilienpreise damals schon nicht günstig waren: Mit der Zeit haben sich die Preise immer weiter nach oben entwickelt. Und auch wenn das so ist, eines sollte man nicht vergessen: Damals waren auch die Löhne niedriger. Trotzdem haben Familien das Projekt Eigenheim erfolgreich umgesetzt. Mit der Zeit stiegen die monatlichen Bruttolöhne und -gehälter (Quelle: destatis.de/volkswirtschaftliche Gesamtrechnung), bis heute nachweislich um mehr als 50 Prozent. Auch die Hypothekenzinsen haben sich verbessert. Lagen die Zinsen Anfang der 80er Jahre noch bei ungefähr 9 Prozent, sind es aktuell zwischen drei bis vier Prozent. Eigentlich gute Voraussetzungen – doch woran hapert es?
Wie Familien sich den Traum einer Immobilie erfüllten
In der Elterngeneration hatte Arbeit einen anderen Stellenwert, auch bei Hausbau oder -sanierung. Bauherren legten oft selbst Hand an. Meist mit der ganzen Familie und handwerklich geschickten Freunden. Neben der Vollzeitbeschäftigung wurde in der Freizeit selbstverständlich am Haus gearbeitet. Regelmäßig wurde ein Teil des verdienten Geldes zur Seite gelegt, Urlaube wurden auf das eigene Land beschränkt oder fielen eine Zeitlang ganz aus.
Mit Verzicht zum Haus
Wer sich also auch in der jetzigen Zeit eine Immobilie leisten möchte, sollte Verzicht einplanen. Essen bestellen oder Fast Food beim Imbiss kaufen? Am besten nur einmal im Monat oder gleich selbst kochen. Auch der Urlaub bietet Potenzial zum Sparen. Welche weiteren Lebenshaltungskosten sich in welcher Höhe reduzieren lassen und wieviel Immobilie man sich eigentlich leisten kann, kann zusammen mit einem regionalen Makler geklärt werden. Der kann sich gleichzeitig um die Suche nach der Wunschimmobilie kümmern.
Wer sich eine Immobilie kaufen will, kann das weiterhin schaffen. Mit professioneller Hilfe bei der Vorbereitung, der Suche und der Finanzierung rückt der Traum in greifbare Nähe. Klar ist aber auch, wer in oder um große Metropolen wie Hamburg, Berlin oder München kaufen und bauen möchte, muss tiefer in die Geldbörse greifen. Wer von vorneherein Kosten senken möchte, muss sich in weniger umkämpften Immobilienmärkten umsehen. Auch hier ist ein regionaler Makler der beste Ansprechpartner.
Suchen Sie eine Immobilie in der Region oder brauchen Sie Unterstützung auf den Weg in die eigene Immobilie? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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Was man über den Immobilienkredit wissen sollte
Banken haben die Vergaberegeln für ein Immobiliendarlehen spürbar verschärft. Vor allem Geringverdiener, junge Familien und Berufsanfänger können sich eine Eigentumswohnung oder ein Haus kaum leisten. Trotzdem kann das Eigenheim näher sein als man denkt. Was sollte man über den Immobilienkredit wissen?
Rechnen, planen, vergleichen. Darauf kommt es bei einem Immobilienkredit an. Erst recht, wenn das Geld knapp bemessen und/oder wenig Eigenkapital vorhanden ist. Grundsätzlich gilt: Die Immobilie muss zum Budget passen. Das bedeutet: je weniger Wohnfläche, desto erschwinglicher ist das Haus oder die Wohnung. Ein Makler kann Käufer bei der Budgetplanung und der Immobiliensuche unterstützen. Auch beim Vergleich von Finanzierungspartnern hilft der Makler auf Nachfrage.
Welche Faktoren sind bei der Vergabe wichtig?
Neben dem Eigenkapital und der Kredithöhe sind die Laufzeit und die Art der Tilgung bei der Vergabeentscheidung von Bedeutung. Es können zusätzlich Fördermittel beantragt werden, die ebenfalls angegeben werden sollten. Die Tilgung variiert zwischen drei Arten. Das Annuitätsdarlehen, die Ratentilgung und die endfällige Tilgung.
Von einem Annuitätsdarlehen ist die Rede, wenn Sollzins- und Tilgungssätze mit der Bank vereinbart werden. Die anfallenden Zinsen orientieren sich an der monatlich offenen Restsumme. Das bedeutet: Die Zinsen nehmen mit der Zeit ab und die Tilgungsrate steigt. Der Kredit wird so zum Ende hin schneller abgezahlt. Anders ist das bei der Ratentilgung. Die Tilgungsrate bleibt gleich. Zusätzlich werden die Zinsen getrennt vom Tilgungsanteil gezahlt. Bei der endfälligen Tilgung werden in der Rückzahlungsphase nur die Zinsen gezahlt. Die Tilgungssumme wird am Ende der Kreditlaufzeit komplett beglichen.
Wann beginnt man mit der Finanzierung?
Bevor die Immobiliensuche beginnt, holen sich Interessenten am besten eine Finanzierungszusage ein. Neben den letzten drei Lohnabrechnungen oder dem Steuerbescheid, ist auch ein Nachweis über vorhandenes Eigenkapital zu erbringen. Bei der Höhe der Kreditsumme sollten auch die Kaufnebenkosten und Rücklagen für Reparaturen eingeplant werden.
Förderungen beantragen
Käufer können für energieeffiziente Immobilien finanzielle Hilfe über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen. Aber auch die staatliche KfW-Bank bietet weitere Förderungen an. Ein Makler kann Interessenten zusammen mit der Bank bei der Beantragung beraten und unterstützen.
Sie fragen sich, wie Sie Ihre Traumimmobilie finanzieren können? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern und können Ihnen Finanzierungsexperten empfehlen.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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Notverkauf: so vermeiden Sie, dass Ihre Immobilie zum Schnäppchen wird
Es kommt zu Momenten im Leben, in denen eine Immobilie so schnell wie möglich verkauft werden muss. Etwa, wenn man seinen Job verliert oder eine Insolvenz nicht mehr zu vermeiden ist. Oder aber, wenn man sich die Anschlussfinanzierung nicht mehr leisten kann, weil die Zinsen zu hoch sind. Kommt es dann zum sogenannten Notverkauf, werden schnell Fehler begangen, die zu finanziellen Einbußen führen können. Wie vermeidet man das?
Wenn die Zeit knapp ist, kann es für Unerfahrene schwierig sein, einen kühlen Kopf zu bewahren und rationale Entscheidungen zu treffen. Besonders bei Immobilien, deren Markt schnelllebig ist, kann dies zutreffen. Angesichts der aktuellen Lage mit hoher Inflation und möglichen Zinserhöhungen ist es für Laien noch schwieriger. Welche Strategie ist die richtige, um eine Immobilie schnell zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen?
Vermeiden Sie Zwangsversteigerungen
Erfahrene Immobilienprofis sind sich bewusst, welche Risiken drohen, wenn innerhalb kürzester Zeit keine seriösen Kaufinteressenten gefunden werden. In diesem Fall besteht die Gefahr einer Zwangsversteigerung, bei der Immobilien oft unter ihrem tatsächlichen Wert verkauft werden und Schnäppchenjäger leichtes Spiel haben. Wenn der Erlös des Verkaufs jedoch nicht ausreicht, um die Ansprüche der Gläubiger zu befriedigen, ist das natürlich ungünstig.
Trotz Zeitdruck wichtige Vermarktungsschritte einhalten
Um eine Immobilie innerhalb kurzer Zeit zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen, ist es am besten, einen erfahrenen Immobilienexperten hinzuzuziehen, der den lokalen Immobilienmarkt gut kennt. Unerfahrene Verkäufer lassen oft wichtige Vermarktungsschritte aus, da sie denken, dass diese zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Doch dies kann sich negativ auf den Verkauf auswirken, da sich kaum Interessenten melden und wenn doch, haben sie oft niedrige Preisvorstellungen.
Eine professionelle Immobilienbewertung ist daher ein wichtiger erster Schritt, um eine erfolgreiche Vermarktung der Immobilie zu gewährleisten. Sie gibt dem Verkäufer eine realistische Vorstellung davon, welchen Preis er für die Immobilie verlangen kann, und hilft ihm, die richtige Zielgruppe anzusprechen. Ein erfahrener Immobilienexperte kann zudem helfen, die Immobilie optimal zu präsentieren und den Verkaufsprozess zu begleiten.
Bei der Preisverhandlung einen kühlen Kopf bewahren – und einen Profi engagieren
Eine professionelle Immobilienbewertung ist entscheidend, um eine realistische Preisvorstellung zu ermitteln und somit eine gute Verhandlungsposition zu wahren. Zudem kann ein Immobilienexperte bei Verhandlungen mit potenziellen Käufern wichtige Argumente und Fakten liefern, um den Verkaufspreis zu rechtfertigen. Er kann Ihnen nicht nur helfen, den Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln, sondern auch die verkaufsrelevanten Unterlagen zu besorgen und Ihre Immobilie gezielt zu vermarkten. Dies kann entscheidend dazu beitragen, dass Ihre Immobilie schnell und erfolgreich zu einem marktgerechten Preis verkauft wird, selbst wenn es sich um einen Notverkauf handelt.
Brauchen Sie Hilfe, weil Ihre Immobilie schnell verkauft werden muss? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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Teaser: Erhöhung der Erbschaftssteuer
Die Erbschaftsteuer fällt für viele Immobilienerben künftig höher aus. Auch Schenkungen sind davon betroffen. Wenn ab 2023 also eine Immobilie vererbt oder verschenkt wird, kann es unter Umständen teurer werden.
Im Oktober letzten Jahres erfolgte eine Gesetzesänderung, die auch das Bewertungsgesetz für Immobilien betrifft. Das beeinflusst auch die künftige Bewertung von Immobilien bei den Finanzämtern. Die steuerliche Wertermittlung bebauter Grundstücke richtet und nähert sich so an die Bewertungen der Gutachterausschüsse an.
In welchen Umfang die Teuerungen bei Erben ankommen, hängt auch davon ab, wo sich die Immobilie befindet. Der regionale Faktor wirkt sich durch die Anpassung auf die Bewertung und so auch auf die Höhe der Erbschaftsteuer aus.
Die gesetzlichen Freibeträge für Ehepartner, Kinder und alle anderen Miterben sollten dennoch nicht vergessen werden. Je näher der Erbe dem Verstorbenen stand, desto höher fällt dieser Betrag aus. Doch trotz Freibetrag wird die geerbte Immobilie künftig teurer.
Worauf Sie künftig bei Immobilienerbe achten müssen, erfahren Sie in unserem Video.
Immobilie kaufen – diese Fragen sollten Sie sich stellen
Es ist so weit: Der Kauf einer eigenen Immobilie steht unmittelbar bevor. Dann kann es ja losgehen mit der Suche. Doch bevor Sie sich ins (digitale) Angebotsgetümmel begeben, sollten Sie sich einige wichtige Fragen stellen. Das bewahrt vor bösen Überraschungen und Unwissen. Wir geben Ihnen einen kleinen Überblick.
Wie viel Immobilie kann ich mir leisten?
Eine Villa mit zehn Zimmern, großem Garten und Außenpool wäre schön, aber bevor Sie sich schon daran begeben, die Tapeten für den Salon auszusuchen: checken Sie Ihre Finanzen und machen Sie sich klar, wie viel Immobilie Sie sich überhaupt leisten können. Besonders wichtig dabei sind die finanziellen Belastungen, die auf Sie zukommen, wenn Sie einen Kredit aufnehmen. Gehen Sie in Schritten vor: zunächst schauen Sie, wie hoch Ihre monatliche Rate sein darf. Wieviel Eigenkapital ist vorhanden? Notieren Sie zudem all Ihre Vermögenswerte. Vielleicht bietet Ihre Bank einen Online-Budgetrechner an, mit dem Sie schauen können, wie hoch ein Darlehen sein kann. Auch interessant: informieren Sie sich, welche Förderungen es in Ihrem Bundesland gibt.
Welche Art von Immobilie darf es sein?
Erst wenn geklärt ist, wie hoch Ihr Budget sein kann, geht es an die Suche. Wenden Sie sich am besten schon zu Beginn an einen lokalen Makler, der das für Sie übernehmen kann. Sie mögen es, Ihren Morgenkaffee an der frischen Luft zu genießen, wollen sich aber nicht um einen Garten kümmern? Dann reicht wahrscheinlich eine Eigentumswohnung mit Balkon. Wenn Sie Ihren grünen Daumen pflegen wollen, dann vielleicht doch eher ein Häuschen mit Garten. Da Sie aller Wahrscheinlichkeit nach auch noch im Alter in der neuen Immobilie wohnen werden: denken Sie an einen möglichen altersgerechten Umbau.
Mit welchen Nebenkosten beim Kauf muss ich rechnen?
Mit diesen weiteren Kosten neben dem Kaufpreis müssen Sie rechnen: Sanierungskosten, Grunderwerbsteuer, Maklerprovision und Notarkosten. Da sich Kosten abhängig vom Bundesland, der Immobilie und ihrem Zustand unterscheiden können, überlassen Sie die Aufstellung und Berechnung am besten einem Profi: Ihrem Makler.
Auf was muss ich beim Kaufvertrag achten?
Damit es nicht dazu kommt, dass Sie beim Unterzeichnen des Vertrags auf unbekannte oder unangenehme Punkte stoßen, schauen Sie ganz genau hin (oder wenn Ihnen das lieber ist: lassen Sie schauen). Bevor der Notartermin ansteht, erhalten Sie den Vertrag zur Ansicht. Aufmerksames Prüfen ist dann notwendig: checken Sie vor allem die Angaben zum Verkäufer, zu Ihnen als Käufer, zur Immobilie selbst und zur Übergabe. Gibt es etwa Einbauten, werden diese in den Vertrag übernommen. Finden Sie trotz aller vorheriger Sorgfalt noch Fehler während des Notartermins können diese auch noch währenddessen korrigiert werden.
Sie wollen sich eine Immobilie kaufen und sind sich auch aufgrund der momentanen Krisen unsicher, wie Sie vorgehen sollen? Fragen Sie uns – wir beraten Sie gern!
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Grundbucheinträge – Rechte, Pflichten, Belastungen
Jeder der eine Immobilie besitzt, muss im Grundbuch eingetragen sein. Allerdings kennen sich die wenigsten Hauseigentümer bis ins Einzelne mit diesen Einträgen aus. Speziell wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, aber weiter darin wohnen bleiben wollen, ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte durch die richtigen Grundbucheinträge absichern. Geschieht das nicht, kann es später zu bösen Überraschungen kommen.
Nießbrauchrecht oder lebenslanges Wohnrecht
Das Haus ist Ihnen zu groß geworden. Nun planen Sie den Verkauf, möchten aber gerne lebenslang darin wohnen bleiben. Ein Immobilienexperte wird Ihnen empfehlen, die Möglichkeit des lebenslangen Wohnrechts in Betracht zu ziehen. Außerdem besteht die Möglichkeit, anstatt eines lebenslangen Wohnrechts ein Nießbrauchrecht zu vereinbaren. Sollten Sie einmal pflegebedürftig werden, können Sie in diesem Fall das Haus vermieten und sich damit die Pflegeheimkosten finanzieren. Denn das Nießbrauchrecht schließt nicht nur ein Wohnrecht ein, sondern auch das Recht, weiterhin Nutzen aus der Immobilie zu ziehen. Allerdings bedeutet das auch, dass Sie weiter für die Instandhaltung der Immobilie verantwortlich sind.
Eintrag in Abteilung II des Grundbuchs
Sofern Sie sich nicht vorstellen können, das Haus später noch einmal zu vermieten, sollten Sie sich in Absprache mit den Kaufinteressenten lieber für das lebenslange Wohnrecht entscheiden. Wichtig ist, dass dieses, ebenso wie das Nießbrauchrecht, nicht nur im Kaufvertrag festgehalten, sondern auch im Grundbuch eingetragen wird. Hierzu dient die Abteilung II des Grundbucheintrags, in der Lasten und Beschränkungen des Grundstücks eingetragen werden. Das lebenslange Wohnrecht wird hier als Grunddienstbarkeit aufgeführt. Der Grundbucheintrag ist wichtig, um das Wohnrecht auch bei einem weiteren Verkauf sicherzustellen. Denn wird es nur im Kaufvertrag festgehalten, besteht die vertragliche Bindung auch nur zwischen dem Wohnrechtnutzer und dem aktuellen Eigentümer.
Das Rückforderungsrecht
Ein Immobilienexperte wird Ihnen beim Verkauf Ihrer Immobilie weiterhin empfehlen, sich neben dem Wohnrecht auch ein Rückforderungsrecht eintragen zu lassen. Denn da die neuen Eigentümer das Haus über einen Kredit finanzieren, steht das Pfandrecht der Bank noch über Ihrem Wohnrecht. Sollten die neuen Eigentümer insolvent sein und es zu einer Zwangsversteigerung kommen, wäre ihr Wohnrecht damit aufgehoben. Durch das Rückforderungsrecht kann die Immobilie in einem solchen Fall wieder zurück auf die ehemalige Eigentümerin überschrieben werden.
Sie möchten eine Immobilie mit einem eingetragenen Wohnrecht verkaufen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Nicht fündig geworden:
https://www.anwalt.org/niessbrauch/
https://www.grundbuch.de/abteilung-2.html
http://www.grundbuch-portal.de/
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Immobilienverkauf: So viel Zeit müssen Sie einplanen
Wieviel Zeit so ein Immobilienverkauf in Anspruch nimmt, wird von vielen Eigentümern häufig unterschätzt. Wird eine Immobilie nicht gut auf den Verkaufsprozess vorbereitet, kann es passieren, dass kein Käufer dafür gefunden wird – selbst bei hoher Nachfrage. Oft unterschätzen Eigentümer den zeitlichen Aufwand, der hinter dem Immobilienverkauf steckt. Denn auch bei hoher Nachfrage verkauft sich eine Immobilie nicht von allein.
Die Immobilie als Vorerbe
Laut Experten umfasst mittlerweile jedes zweite Erbe in Deutschland eine Immobilie. Damit darum kein Streit entsteht, denken viele schon zu Lebenszeiten daran Immobilien, Geld und auch Unternehmen auf die Nachkommen übertragen zu lassen. Jedoch gibt es hier einiges zu beachten.
Die eigenen vier Wände sind Ihnen zu groß geworden, seitdem die Kinder ausgezogen sind. Auch die Treppen werden immer höher und den Garten zu pflegen ist schon lange nicht mehr so einfach. Deshalb haben Sie Ihre Immobilie verkauft und sind in eine altersgerechte Eigentumswohnung gezogen. Von dem Geld, was Sie vom Verkauf Ihres Hauses noch übrig hatten, haben Sie sich eine lange Reise gegönnt und der Rest ging an die Enkelkinder. Aber an eines haben Sie nicht gedacht: Was wird später aus der Eigentumswohnung?
Wenn Sie nicht der gesetzlichen Nachfolgeregelung nachgehen, einen Erbvertrag oder ein Testament aufsetzen wollen, können Sie sich auch für die vorweggenommene Erbfolge entscheiden. Dies bedeutet, dass die Übertragung des Erbes bereits zu Lebzeiten stattfindet. Der Vorteil besteht darin, dass die Erbschaftssteuer und der Pflichtteil, auf den enterbte Angehörige einen Anspruch haben, reduziert werden können. Die vorweggenommene Erbfolge ist vor allem dann sinnvoll, wenn einzelne Erbteile – wie eine Immobilie – an bestimmte Personen, wie Ehegatten oder Kinder, übertragen werden sollen.
Möchten Sie zum Beispiel als Erblasser Ihren Kindern einen möglichst frühen Einstieg in das Berufsleben ermöglichen oder den Ehepartner absichern, ist die vorweggenommene Erbfolge eine geeignete Lösung. Bei der vorweggenommenen Erbfolge handelt es sich aber nicht um eine reine Schenkung, da auch eventuelle Belastungen, wie Hypotheken oder Schulden, mitübertragen werden.
Ihr Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen, bedeutet auch Ihre Existenzgrundlage aus der Hand zu geben. Daher ist es als Erblasser wichtig, Ihre Existenz zu sichern, indem Sie Rechte am Vermögen behalten. Das Nießbrauchrecht erlaubt Ihnen, das übertragene Vermögen zu nutzen und zu verwalten. Es empfiehlt sich also, alle denkbaren Interessenlagen und Ihre Rechte am Vermögen im Übergabevertrag zu regeln.
Im Falle Ihrer Eigentumswohnung können Sie also ein lebenslanges Wohnrecht im Vertrag vermerken lassen. Somit kann Ihre Wohnung weder verkauft, noch vermietet werden, solange Sie darin wohnen. Außerdem ist es sinnvoll auch Rückforderungsrechte in den Vertrag aufnehmen zu lassen. Unter bestimmten Umständen haben Sie als Vererbender so die Möglichkeit, das übertragene Vermögen zurückzufordern. Durch die Ausübung des Rückforderungsrechts werden Sie wieder zum Eigentümer. Umstände, die dazu führen könnten, wären, wenn der Übernehmer Ihrer Wohnung diese weiterverkaufen würde oder verschuldet wäre. Sollte eine Privatinsolvenz drohen, können Sie Ihr Erbe zurückerhalten. So wird gewahrt, dass das Erbe nicht gänzlich verloren geht.
Damit Sie als Erblasser bei so vielen Möglichkeiten nicht den Überblick über Ihr Immobilien-Erbe verlieren, empfiehlt es sich, einen Immobilien-Profi zu Rate zu ziehen. Dieser berät Sie, wie Sie Ihr Immobilien-Erbe am besten sichern.
Fragen Sie sich, was aus Ihrer Erbimmobilie werden soll? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.
Nicht fündig geworden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnrecht
https://de.wikipedia.org/wiki/Vorweggenommene_Erbfolge
https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigentum_(Deutschland)
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