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Wie viel kostet mich meine Erbimmobilie?

Das Immobilienerbe ist mancherorts teurer geworden. Der Grund: eine neue Bewertungsgrundlage. Bisher hat das Finanzamt am jeweils aktuellen Immobilienmarkt „vorbeibewertet“, wodurch der Immobilienwert zu oft unter dem am Markt erzielbaren Verkaufspreis lag. Deshalb hat der Gesetzgeber eingegriffen. Für wen ist es nun teurer geworden?

Damit das Finanzamt festlegen kann, wie viel Erbschaftssteuer anfällt, muss es wissen, wie viel die Immobilie wert ist.

Unberücksichtigte Faktoren

Die Finanzämter haben ein vereinfachtes Verfahren gemäß Bewertungsgesetz genutzt und dabei weder das Grundbuch eingesehen, noch die Immobilie besichtigt, noch Sachverständige befragt. Dabei wurden sowohl Faktoren, die den Wert erhöhen, als auch Faktoren, die den Wert mindern nicht berücksichtigt. So wurde nicht ermittelt, welchen Preis die Immobilie aktuell am Markt erzielen kann, wie sich der Markt überhaupt entwickelt und welche Mängel oder Sanierungsrückstände die Immobilie hat.

Grundlage Gutachterausschüsse

Die Finanzämter sollen sich seit 2023 auch an den Vergleichsdaten der örtlichen Gutachterausschüsse orientieren. Diese veröffentlichen ihre Zahlen jedoch nur einmal im Jahr. Preissteigerungen oder wie aktuell vielerorts Preissenkungen sind derzeit also noch nicht berücksichtigt (Stand November 2023). Die Erbschaftssteuer könnte also auf einem Immobilienwert beruhen, der am Markt nicht realistisch ist.

Grundlage Sachwertverfahren

Beim Sachwertverfahren werden Gebäude und Grundstück getrennt voneinander berechnet. Während der Wert des Grundstücks durch Vergleiche mit anderen Grundstücken ermittelt wird, wird beim Gebäude kalkuliert, wie viel es kosten würde, wenn man es mit den aktuellen Materialpreisen nochmal genau so bauen würde.

Durch die aktuell hohen Materialkosten steigt auch der Wert der Immobilie. Dabei nimmt der Immobilienmarkt in vielen Regionen eine entgegengesetzte Richtung. Durch die gestiegenen Zinsen sind Immobilien zu den Preisen von noch 2021 für viele Kaufinteressenten deutlich schwerer finanzierbar. Viele Verkäufer sahen sich deshalb gezwungen, mit Preisreduktionen zu reagieren. Welche Erbschaftssteuer ist also nun realistisch?

Vom Immobilienexperten beraten lassen

Wer bei der Erbschaftssteuer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich an einen erfahrenen und lokalen Immobilienprofi wenden. Dieser weiß, welches Bewertungsverfahren bei Ihrer Immobilie angewendet werden muss, ist außerdem immer bestens mit der aktuellen Lage am Immobilienmarkt vertraut, und lässt diese Marktlage in die Bewertung Ihrer Immobilie einfließen. So vermeiden Sie, vom Finanzamt falsch eingeschätzt zu werden.

Sie sind unsicher, wie viel Ihre Erbimmobilie wert und was die beste Lösung dafür ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wordliner

Teaser: Erhöhung der Erbschaftssteuer

Die Erbschaftsteuer fällt für viele Immobilienerben künftig höher aus. Auch Schenkungen sind davon betroffen. Wenn ab 2023 also eine Immobilie vererbt oder verschenkt wird, kann es unter Umständen teurer werden.

Im Oktober letzten Jahres erfolgte eine Gesetzesänderung, die auch das Bewertungsgesetz für Immobilien betrifft. Das beeinflusst auch die künftige Bewertung von Immobilien bei den Finanzämtern. Die steuerliche Wertermittlung bebauter Grundstücke richtet und nähert sich so an die Bewertungen der Gutachterausschüsse an.

In welchen Umfang die Teuerungen bei Erben ankommen, hängt auch davon ab, wo sich die Immobilie befindet. Der regionale Faktor wirkt sich durch die Anpassung auf die Bewertung und so auch auf die Höhe der Erbschaftsteuer aus.

Die gesetzlichen Freibeträge für Ehepartner, Kinder und alle anderen Miterben sollten dennoch nicht vergessen werden. Je näher der Erbe dem Verstorbenen stand, desto höher fällt dieser Betrag aus. Doch trotz Freibetrag wird die geerbte Immobilie künftig teurer.

Worauf Sie künftig bei Immobilienerbe achten müssen, erfahren Sie in unserem Video.